China beschleunigt die Öffnung für Offshore-Investitionen

Am 22. Mai haben die China Securities Regulatory Commission (CSRC) und Hong Kong’s Securities and Futures Commission (SFC) das Mutual Recognition of Funds (MRF) beschlossen.

Dies markiert den vorläufigen Höhepunkt in einer Serie von Maßnahmen Chinas zur Lockerung von Cross-Border-Geschäften. Dazu ist das nächste Programm QDII2 bereits in konkreter Planung. Diese Maßnahmen sind signifikant, weil – anders als bei den bisherigen Programmen (QFII, RFQII und QDII) – nicht nur institutionelle, sondern ebenfalls chinesische Privatanleger in den Genuss kommen. Die hiesigen Fondsmanager sollten diese Entwicklung konzentriert verfolgen. Schließlich ist der chinesische Vermögensmanagement-Markt riesig. Und chinesische Investoren haben ein Diversifizierungsbedürfnis, weshalb sie ausländische Investments ernsthaft ins Auge fassen.

Kurzer Rückblick

Bereits am 17. November 2014 hatten CSRC und SFC das Programm Shanghai-Hong Kong Stock Connect (Stock Connect) aufgelegt. Seitdem können Investoren durch ihren lokalen Broker Wertpapiere jeweils der anderen Börse handeln, wobei dies in einem ersten Schritt nur für „A“-Aktien gilt. Neben diversen Einzelheiten, etwa Quoten oder abwicklungstechnischen Besonderheiten, sind vor allen Dingen die sog. Home Rules zu beachten. Danach gelten für die ausländischen Investoren die Vorgaben des jeweiligen Investitionslandes. Daraus folgt, dass vor einem erstmaligen Investment das Aufsichtsrecht durchzuprüfen ist. Gemessen an der Marktkapitalisierung entsteht hierdurch der zweitgrößte Aktienmarkt weltweit. Dies wird bald schon indirekt Auswirkungen auf hiesige Anleger haben: MSCI hat die Aufnahme von „A“-Aktien in die Emerging Markets Indices für Mai 2017 angekündigt. Zwischenzeitlich sollen in Abstimmung mit der CSRC Markthindernisse in Bezug auf den Zugang und das Eigentum an den in Yuan denominierten A-Aktien ausgeräumt werden.

„Der Vertriebskanal von europäischen Asset-Managern nach Festland-China wird immer breiter. Schon heute können sie über Hong Kong gemanagte Fonds in Festland-China vertreiben. Zukünftig wird das Vertriebsrecht sogar europäische Investmentfonds an qualifizierte Privatanleger in den ersten Pilotstädten umfassen.“

Zitat Tobias Moroni

Aktuell

Der Abschluss von MRF erlaubt den Vertrieb von in Hong Kong domizilierten Fonds in Festland-China (und umgekehrt) bis zu einer Höhe von 300 Mrd. RMB (48 Mrd. USD), wenn sie den Anforderungen von CSRC bzw. SFC entsprechen (Eligibility Requirements). Das Recht zum grenzüberschreitenden Vertrieb umfasst Aktien-, Misch-, Anleihe- und Indexfonds. Für die Registrierung von Hong-Kong-Fonds in Festland-China bei der CSRC sind einige formelle Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem muss der Fonds in Hong-Kong gegründet und domiziliert sein, von der SFC beaufsichtigt werden und über eine Verwahrstelle verfügen. In einer Pressekonferenz Ende 2014 äußerte die CSRC ihre Einschätzung, dass schon bereits 100 bestehende Hong Kong-Fonds geeignet seien. Auch ausländische Investoren sollen interessiert sein, über diese Plattform in China Publikumsfonds zu vertreiben. Voraussetzung ist u.a., dass in Festland-China ein sog. Agent und Distributor gefunden wird. Daraus folgt, dass für den Vertrieb die Vertriebsvorschriften in der Jurisdiktion von Festland-China gelten.

Kurzer Ausblick

Der chinesische Staatsrat hat im Herbst 2015 die Auflage des bereits im Jahr 2013 avisierten Pilotprgramms Qualified Domestic Individual Investors (QDII2) genehmigt. Während sich das QDII1 noch ausschließlich an chinesische Institutionelle richtete, erfasst QDII2 nun sog. „qualifizierte“ chinesische Privatanleger mit höheren Vermögen in ausgewählten Pilotstädten. Die in den Genuss dieses Programms kommenden Investoren werden von zwei Restriktionen befreit: Erstens können sie direkt offshore ohne Umweg über chinesische Finanzinstrumente investieren. Zweitens sind die Investitionen nicht mehr auf 50.000 USD pro Person begrenzt. Daraus folgt, dass sie ohne Umwege direkt in ausländische Wertpapiere, wie z.B. Fonds, investieren dürfen. Abzuwarten bleibt, wie entschlossen umgesetzt wird, da im Kontext der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen Chinas ein Kapitalabfluss unopportun sein könnte. Anfänglich soll es auf die Freihandelszone von Shanghai begrenzt sein, um dann danach auf fünf weitere Pilotstädte ausgerollt zu werden.

24. März 2016

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

7 + sechzehn =

Zusammengefasst
  • Das Memorandum of Regulatory Cooperation Concerning Mutual Recognition of Funds between the Mainland and Hong Kong vom 22. Mai 2015 (MRF) erlaubt ausländischen Fondsmanagern den Vertrieb von in Hong Kong aufgelegten Fonds in Festland-China und umgekehrt.
  • Das Pilotprogramm Qualified Domestic Individual Investors (QDII2) ist in Vorbereitung, wonach in ausgewählten Pilotstädten sog. qualifizierte chinesische Privatanleger direkt in ausländische Wertpapiere wie etwa Fonds investieren dürfen.
Thema

China Securities Regulatory Commission (CSRC)

Die China Securities Regulatory Commission (CSRC) ist die Marktaufsicht von China. Ihre Befugnisse sind sehr weitreichend. Seit 1998 hat sie sogar den Rang eines Ministeriums und untersteht direkt dem obersten Exekutivorgan, namentlich dem Staatsrat. Die Wahrnehmung der Befugnisse der CRSC kann durchaus politischen Ursprung haben. Schließlich hat der Staatsrat die uneingeschränkte Rechts- und Fachaufsicht über die CSRC.

Autor

Tobias Moroni

Tobias Moroni ist Mitglied des Executive Board des Bankhauses und Sprecher des Executive Board Asset Servicing. Zuvor war er Leiter Real Assets Deutschland ebenfalls bei Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG sowie davor Leiter Depotbank-Legal bei der Depotbank von Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA. Tobias Moroni ist Rechtsanwalt und referiert und veröffentlicht regelmäßig über aufsichtsrechtliche Entwicklungen.

Weitere Empfehlungen für Sie:

Jetzt an unserer Umfrage teilnehmen!

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner