Einheitliche Kriterien schaffen Vertrauen bei den Anlegern

Der Markt nachhaltiger Geldanlagen boomt nicht nur in Deutschland, sondern rund um den Globus. Vor allem institutionelle Investoren achten immer mehr darauf, dass ihre Engagements strengen nachhaltigen Kriterien gerecht werden.

Mit einem Wachstum von über 16 Prozent allein im vergangenen Jahr erreichte in Deutschland das Volumen nachhaltiger Fonds und Mandate, bei denen ökologische und soziale Kriterien einfließen, einen historischen Höchststand von gut 92 Milliarden Euro. Rechnet man alle Anlageformen – also neben Mandaten und Fonds auch Eigen- und Kundeneinlagen – mit ein, liegt der Wert bei über 170 Milliarden Euro.

Viele Varianten, aber keine einheitlichen Regeln

Es bleibt die Frage: Was ist eigentlich eine „nachhaltige Geldanlage“? Hier gehen die Meinungen weit auseinander. Es gibt zahlreiche Varianten und Vorstellungen zu diesem Thema, aber bisher keine verbindliche und einheitliche Regelung. Einig ist man sich zumindest darüber, dass es um gesellschaftliche Probleme wie Armut, Menschenrechte, Umweltverschmutzungen und Klimawandel gehen soll. Doch eine konkrete Handlungsanweisung fehlt. Da gibt es etwa die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen, die wiederum unterscheiden sich von den Nachhaltigkeitskriterien der Evangelischen Kirche in Deutschland, und die wiederum von den Kriterien von Natur- und Tierschützern, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Nun hat die Europäische Union einen Weg eingeschlagen, der hier für mehr Einheitlichkeit sorgen kann. Seit 2018 müssen alle betrieblichen Altersvorsorgeeinrichtungen ihren Umgang mit Nachhaltigkeitsvorgaben transparent machen. In diesem Jahr soll ein sogenannter EU-Aktionsplan zur nachhaltigen Neuausrichtung des Finanzmarktes folgen. Dieser soll ein verbindliches Klassifizierungssystem erarbeiten, das die Anlage- und Unternehmenswelt im Sinne der Nachhaltigkeitsregeln in positiv bzw. negativ einteilt. Darauf basierend sollen dann schließlich Anlageentscheidung getroffen werden.

Wird der EU-Aktionsplan zu einem „Bürokratiemonster“?

Nun befürchten einige Vermögensverwalter wie etwa der weithin geachtete Kölner Fondsmanager Bert Flossbach, dass sich ein solches Klassifizierungssystem, auch ESG-Taxonomie genannt, zu einem wahren „Bürokratiemonster“ entwickeln wird. Wenn man an die Regelungswut der Brüsseler Administration denkt, mag diese Befürchtung durchaus berechtigt sein, vor allem, wenn die Formulierungen der gesetzten Kriterien zu großen interpretatorischen Spielraum lassen. Um dem vorzubeugen, sollen Ratingagenturen die einzelnen Kriterien und Bestimmungen ausarbeiten und konkretisieren. Nun, auch darüber kann man diskutieren, ob dies ein guter Weg ist. Schließlich sind sich auch Ratingagenturen nicht immer darüber einig, wie sie Nachhaltigkeitskriterien im Einzelnen definieren. Vergleiche bei den Nachhaltigkeitskriterien von ISS-oekom research, Sustainalytics, Morningstar oder Scope machen dies deutlich.

Gute Erfahrung mit Nachhaltigkeitsratingagentur

Wir arbeiten bei unserem global investierenden Nachhaltigkeitsaktienfonds PRIMA – Global Challenges (WKN: A0JMLV) seit vielen Jahren mit der Nachhaltigkeitsratingagentur ISS-oekom zusammen. Diese durchleuchtet anhand von mehr als hundert verschiedenen Kriterien je Branche, ob ein Unternehmen in unserem Sinne nachhaltig arbeitet und agiert. So wird zunächst im Rahmen des oekom Corporate Ratings die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards durch die Unternehmen überprüft. Unternehmen aus den Geschäftsfeldern Atomenergie, Biozide, Chlorchemie, grüne Gentechnik, Rüstung sowie Fossile Brennstoffe (Kohle & Öl) werden aufgrund sehr streng definierter Ausschlusskriterien von vornherein aussondiert. Auch Unternehmen, die gegen Umweltauflagen, fundamentale Menschenrechts- und Arbeitsschutznormen oder grundlegende Governance-Prinzipien wie Korruption oder Bilanzfälschung verstoßen, finden keinen Eingang in das Anlageuniversum.

Positivselektion mit hohen Anforderungen an die Unternehmen

In einem abschließenden Selektionsprozess werden diejenigen Unternehmen ausgewählt, die im Rahmen ihres Kerngeschäfts sowohl etwa verantwortungsvolle Führungsstrukturen oder substanzielle und richtungsweisende Beiträge zur Bewältigung der globalen Herausforderungen wie der Bekämpfung von Armut, den Folgen des Klimawandels, der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung nachweisen können. Darüber hinaus legen wir Wert darauf, dass die im PRIMA  Global Challenges enthaltenen Unternehmen sich dieser Verantwortung aktiv stellen und durch ihre Produkt- und Dienstleistungspalette eine nachhaltige Entwicklung fördern.

Sind dies die besten und perfekten Nachhaltigkeitskriterien? Wir hoffen schon, auch wenn uns bewusst ist, dass sich auch darüber vortrefflich streiten lässt. Sehr vortrefflich sogar, denn neben den Anforderungen an Kriterien kommt auch häufig die Frage der Machbarkeit auf – wie vollziehen Ratingagenturen die gesamte Wertschöpfungskette inklusive aller Zulieferer bzw. Subunternehmer nach? Kann hier wirklich bis zur letzten Komponente eine Garantie für nachhaltiges, weil ethisch korrektes Verhalten ausgesprochen werden? Man sollte dem EU-Aktionsplan aber zumindest eine Chance geben. Denn jede Vereinheitlichung in diesem Bereich ist ein Fortschritt – vor allem auch für die Anleger, die damit mehr Vertrauen in nachhaltige Investmentfonds gewinnen können.

01. März 2019

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Autor

Thomas Hellener

Thomas Hellener ist Vorstand der VSP Financial Services AG und seit Juni 2013 Geschäftsführer der PRIMA Fonds Service GmbH. Diese ist eine unabhängige Investment-Boutique für innovative und qualitativ hochwertige Investmentfonds. Die PRIMA-Fonds werden von externen Vermögensverwaltern und Fondsmanagern gemanagt, die über eine langjährige Expertise in ihren jeweiligen Schwerpunktbereichen verfügen, wie zum Beispiel Dr. Hendrik Leber, ACATIS Investment KVG mbH (Fondsmanager des PRIMA – Global Challenges, WKN: A0JMLV) oder Frank Fischer, Shareholder Value Management AG (Fondsmanager des PRIMA – Globale Werte, WKN: A0D9KC).

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