PRIIPs (1): Aktuelle und zukünftige Herausforderungen der Fondsindustrie

Als Folge der letzten Finanzkrise hat der Europäische Gesetzgeber sich das Ziel gesetzt, den Anlegerschutz zu verbessern. Die in diesem Zusammenhang geschaffene PRIIPs Regulation sieht deshalb im Kern die Vergleichbarkeit aller verpackten Finanzprodukte vor, die an Kleinanleger vertrieben werden. In der Umsetzung folgt man dem Vorbild der Fondsindustrie, welche bereits seit mehreren Jahren erfolgreich das sogenannte OGAW KIID als standardisierte Form der Darstellung von Fonds erstellt. Analog zum OGAW KIID gibt es auch für das PRIIPs KID klare Vorgaben, Regeln und Berechnungsmethoden für den Inhalt und dessen Präsentation, die Ulf Herbig in seiner dreiteiligen Reihe auf FondsTrends beleuchten wird.

Aktueller Stand der Gesetzgebung

Mit der Verabschiedung der Gesetzestexte (Level I) in 2014 wurde die PRIIPs Regulation auf den Weg gebracht. Zu Beginn 2016 folgte die Publikation der regulatorischen technischen Standards (RTS – Level II). Da diese aus Sicht der betroffenen Industrien (Banken, Versicherern, Fondsgesellschaften) deutliche Mängel in der Ausgestaltung sowie Umsetzbarkeit aufwiesen, kam es im Herbst 2016 zu einer Ablehnung der RTS durch das Europäische Parlament.
Im Dezember 2016 erfolgte deshalb die notwendige Anpassung des Effektivdatums (bis dato 01.01.2017) im Gesetzestext. Mit einer Verschiebung von einem Jahr tritt PRIIPs nun ab 2018 in Kraft.

Im März dieses Jahres hat die Europäische Kommission nun die überarbeiteten Level II publiziert. Nach ersten Erkenntnissen wird es voraussichtlich zu keiner weiteren Ablehnung kommen. Daher ist davon auszugehen, dass das Europäische Parlament diese bis spätestens Anfang Juni verabschiedet. Damit würden ab dem 03.01.2018 alle betroffenen Finanzprodukte der PRIIPs Regulation unterliegen. Sollten sich Produzenten nachweislich nicht compliant verhalten, so werden durch die PRIIPs Regulation die nationalen Aufsichtsbehörden dazu ermächtigt, Strafen auszustellen. Die Publikation der Level III (Q&A), welche auf Detailfragen die technischen Standard Antworten liefern sollen, wird derzeit nicht vor Mai/Juni erwartet.

Wer muss ab wann konform mit der PRIIPs Regulation sein?

Nicht-Fonds Produkte
Versicherungen (sog. Multioptionsprodukte – MOPs), OTCs, ETDs, Derivate und strukturierte Produkte müssen bereits ab 2018 PRIIP konform sein und deshalb ein PRIIPs KID je Produkt produzieren. Bei MOPs geht die Regulation noch einen Schritt weiter, da hier auch die Investmentoptionen standardisiert präsentiert werden. Dabei hat der Produzent des MOPs das Wahlrecht, sich ggf. des OGAW KIIDs bzw. dessen Informationen zu bedienen, wenn die Anlageoption ein OGAW ist.

OGAW Fonds
Grundsätzlich wird diesen Fonds eine „Grandfathering Period“ bis Ende 2019 gestattet. Aus rein regulatorischer Sicht müssen die Produzenten von OGAW Fonds somit kein PRIIPs KID erstellen, jedoch aber für mindestens weitere drei Jahre das OGAW KIID produzieren. Auch wenn es formal noch nicht beschlossen ist, so wird von den meisten Marktteilnehmern erwartet, dass das PRIIPs KID ab 2020 das OGAW KIID auch für OGAW ablösen wird.

Wenngleich OGAW Produzenten somit 2018 noch nicht direkt von PRIIPs betroffen sind, so sind sie es ggf. indirekt. Dies ist dann der Fall, wenn ein Fonds in einem MOP angeboten wird. Der jeweilige Produzent (i.d.R. Versicherer) wird dann Kontakt mit den KVGen aufnehmen, deren Fonds in die Versicherungen eingebunden sind. Ziel ist die Lieferung von Informationen/Daten des Fonds, welche vom Versicherer benötigt werden, um den Fonds entsprechend der Anforderungen der PRIIPs Regulation konform vertreiben zu können. Kann eine KVG diesen Anforderungen nicht nachkommen, wird der Versicherer den Fonds ggf. nicht weiter vertreiben. Weiterführende Informationen zum Thema OGAW & MOPs erhalten Sie im 2. Teil dieser Serie.

Retail AIF
Produzenten von „retail AIF“ fallen bereits ab 2018 unter die PRIIPs Regulation. Jedoch können retail AIF von der Ausnahmeregelung in PRIIPs für OGAW profitieren, wenn für alle Vertriebsländer bereits ein OGAW KIID erstellt wird. Für den Fall, dass der Fonds in ein MOP eingebunden ist, kann allerdings auch für retail AIF die Notwendigkeit bestehen, sich auf einen Datenaustausch mit den Produzenten der MOPs einzustellen.

Fazit

Ab wann und in welchem Umfang ein Fondsproduzent „PRIIPs ready“ sein sollte, lässt sich somit nicht pauschal beantworten. Vielmehr ist es abhängig von der Art der Fonds, den Vertriebsländern sowie den Versicherern, die diese Fonds ggf. vertreiben. Es empfiehlt sich daher, mit einer solchen Evaluation zu beginnen, bevor man eine PRIIPs Implementierung startet.

Im zweiten Teil unserer Artikelserie zu PRIIPs erfahren Sie mehr über die Anforderungen zur Berechnung von Risiko, Performance und Kosten unter PRIIPs. Darüber hinaus lesen Sie, wie sich der Datenaustausch mit Versicherern voraussichtlich darstellen wird.

24. April 2017

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Zusammengefasst
  • Inkrafttreten der PRIIPs Regulation ab 2018
  • OGAW sind trotz Ausnahmeregelung bereits ab 2018 indirekt betroffen
  • AIF können in bestimmten Fällen von OGAW Ausnahmeregelung profitieren
Autor

Ulf Herbig

Ulf Herbig ist Senior Project Manager bei der Firma KNEIP (Luxemburg) und besitzt mehr als 10 Jahre Berufserfahrung in der Fondsindustrie. Seit 2012 leitet er bei KNEIP Projekte zur Einführung IT unterstützter Lösungen zu regulatorischen Themen, wie z. B. OGAW KIID, AIFMD, PRIIPs und MiFID II sowie zu regulatorischem Meldewesen. Speziell bei den Themen PRIIPs und MiFID II ist Ulf Herbig mit seinem Fachwissen aktiv in den Arbeitsgruppen von ALFI, BVI und EFAMA involviert. KNEIP ist ein führender Service- & Softwareanbieter für die globale Fondsindustrie, Banken sowie Versicherer und bietet integrierte Datenmanagement-, Reporting- und Versandlösungen zu regulatorischen Themen.

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