Zulassung Luxemburger Fonds in Hongkong – Chancen für Vermögensverwalter

Insbesondere im asiatisch-pazifischen Raum sind Luxemburger Investmentfonds anerkannt und verfügen über eine enorme Anziehungskraft auf Investoren. Wie kam es zu dieser Entwicklung in den letzten 30 Jahren und kann der Luxemburger UCITS-Fonds seine exponierte Stellung in Hongkong halten?

Mit dem Gesetz vom 30. März 1988 setzt Luxemburg als erster Mitgliedstaat in der Europäischen Union die UCITS-Richtlinie in das nationale Recht um. Als Folge nutzen zahlreiche internationale Fondsanbieter Luxemburg als Tor zum einheitlichen europäischen Fondsmarkt und es entwickelt sich über die Jahre mit einem verwalteten Anlagevermögen von über 2.500 Mrd. Euro zum größten Fondsdomizil Europas.

Durch das stabile politische und soziale Umfeld sowie den weltweit modernsten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmen für Investmentfonds, insbesondere im Bereich Anlegerschutz und grenzüberschreitender Fondsvertrieb wird Luxemburg von der Asset-Management-Industrie allgemein anerkannt. Luxemburg hat sich erfolgreich zum globalen Marktführer für den grenzüberschreitenden Vertrieb von UCITS-Fonds entwickelt. Nahezu 70% der international vertriebenen UCITS-Fonds sind heute in Luxemburg angesiedelt.

Zu den wichtigsten Zielmärkten gehört außerhalb Europas der asiatisch-pazifische Raum. Hier ist insbesondere Hongkong zu nennen, welches auch des Öfteren und zu Recht als „Tor zum asiatischen Markt“ für ausländische Fonds bezeichnet wird und den zweitgrößten Markt für Luxemburger UCITS-Fonds in Asien darstellt. In Hongkong sind zahlreiche chinesische Investoren aktiv, um von dort aus eine internationale Diversifikation ihres Vermögens zu erzielen. Rund 77% der in Hongkong zum Vertrieb zugelassenen Cross-Border-Fonds sind in Luxemburg aufgelegt und tragen das UCITS-Gütesiegel.

„Insbesondere der asiatisch-pazifische Raum bietet ein großes Potential und hier ist mit einem weiterhin steigenden Investoreninteresse an Luxemburger UCITS-Fonds zu rechnen.“

Virag Fodor

Rechtlicher Rahmen

Die an den Vertrieb eines Fonds in Hongkong gestellten Anforderungen differenzieren sich insbesondere nach der Zielgruppe der potentiellen Investoren.

Sofern ein Luxemburger UCITS-Fonds ausschließlich an professionelle Anleger vertrieben werden soll, ist eine Autorisierung des Fonds nicht erforderlich.

Als professionelle Anleger im Sinne des Hongkong Securities and Futures Ordinance („SFO“) Cap. 571 gelten:

Institutionelle, professionelle Investoren, welche entweder unter der Aufsicht der Securities and Futures Commission („SFC“) in Hongkong oder unter der des jeweiligen Sitzstaates liegen, wie z. B.:

  • anerkannte Clearinggesellschaften
  • Finanzintermediäre
  • Banken und Finanzinstitute
  • Versicherungsunternehmen
  • Organismen für gemeinsame Anlagen sowie deren Verwaltungsgesellschaften
  • Pensionsfonds, Zentralregierungen sowie Zentralbanken

Körperschaftliche, professionelle Investoren u.a.:

  • Treuhandgesellschaften mit mindestens 40 Mio. Dollar anvertrautem Gesamtvermögen
  • Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften mit einem Portfolio im Wert von mindestens 8 Mio. Dollar oder mit einem Gesamtvermögen von 40 Mio. Dollar
  • Beteiligungsgesellschaften

Vermögende Privatpersonen mit einem Kundendepot in Höhe von mindestens 8 Mio. Dollar.

Das Hongkonger Recht kennt also eine Art von Privatplatzierung bzw. noch genauer einen Ausnahmetatbestand, welcher den Vertrieb eines in Hongkong nicht autorisierten Luxemburger UCITS-Fonds ausschließlich an den oben definierten Investorenkreis vorsieht.  In diesem Fall darf der jeweilige Fonds allerdings nur von einem in Hongkong von der SFC zugelassenen und beaufsichtigten Finanzintermediär, der einen sog. Type 1 gemäß SFO Lizenz besitzt, vertrieben werden.

Für den Fall, dass ein UCITS-Fonds auch an Privatinvestoren in Hongkong vertrieben werden soll, kommt man an einem vor der SFC geführten Autorisierungsverfahren nicht vorbei. Die für das Autorisierungsverfahren eines ausländischen Fonds geltenden wesentlichen Leitlinien wurden von der SFC insbesondere im Code of Unit Trusts and Mutual Funds („UT Code“) sowie im Handbook for Unit Trusts and Mutual Funds, Investment Linked Assurance Schemes and Unlisted Structured Investment Products („SFC Handbook“) erlassen. Die im Rahmen eines Autorisierungsantrags zu berücksichtigenden Anforderungen betreffen insbesondere

  • die wesentlichen Dienstleister des jeweiligen Fonds (Verwahrstelle, Verwaltungsgesellschaft, Abschlussprüfer)
  • die operativen Themen
  • die Investmentbeschränkungen
  • die Fondsunterlagen (Verkaufsprospekt samt Gründungsunterlagen, Jahres- und Halbjahresbericht).

Der Antrag auf Autorisierung eines UCITS-Fonds ist bei der für Investmentprodukte zuständigen Abteilung der SFC zu stellen. Der zuständige Sachbearbeiter der SFC gibt binnen 14 Arbeitstagen eine erste Rückmeldung zum Antrag und teilt mit, ob das Gesuch im Rahmen eines sog. „Standard Application“ oder, im Falle einer insbesondere im Hinblick auf die Investmentstrategie komplizierteren Fondsstruktur, eines sog. „Non-Standard Application“ bearbeitet wird.

Kurzer Ausblick

Aufgrund des bestehenden, allgemein hohen Schutz- und Transparenzniveaus entscheiden sich immer mehr sowohl professionelle als auch private Investoren in Hongkong für Luxemburger UCITS-Fonds, weil sie davon überzeugt sind, dass das UCITS-Label eine funktionsfähige Basis für stabile, hochwertige und gut kontrollierte Anlageprodukte mit einem hohen Niveau an Anlegerschutz bietet.

20. März 2017

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Zusammengefasst
  • Vereinfachte Vertriebsanforderungen bei professionellen Investoren ohne Autorisierung durch die SFC
  • Retail Vertrieb erst nach Autorisierung des jeweiligen UCITS-Fonds sowie seiner wichtigsten Dienstleister zulässig
  • Unterschied zwischen „Standard“ und „Non-Standard“ Anträgen
  • Die SFC trifft ihre Entscheidungen abhängig von dem jeweiligen UCITS-Fonds von Fall zu Fall
Thema

SFC und SFO

Die Securities and Futures Commission (SFC) ist die von der Regierung unabhängige Finanzmarktaufsicht von Hongkong, deren Aufgabe in der Beaufsichtigung und Regulierung der Börsenträger, Börsen, Clearing-Häuser, Intermediäre und ihrer Angestellten sowie in der Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben besteht. Ihr Ziel ist in Hongkong jederzeit und andauernd faire, geordnete und effiziente Märkte und einen optimalen Investorenschutz zu gewährleisten. Aktuell treten 7 Divisionen der SFC nach außen auf: Corporate Finance, Enforcement, Intermediaries, Investment Products, Corporate Affairs, Supervision of Markets, Legal Services.

Die Securities and Futures Ordinance (SFO), welche am 1. April 2003 in Kraft trat, ist die maßgebliche gesetzliche Grundlage für die Regulierung der Kapitalmärkte in Hongkong. Die SFO ist ein modernes und sehr umfangreiches Gesetz, aus welchem sich die Rechte und Pflichten der Regierung, der Finanzintermediäre, der Emittenten sowie der Investoren ergeben.

Autor

Virag Fodor

Bevor Virag Fodor in 2017 zu Muirfield Capital Global Advisors wechselte, war sie seit 2013 bei der Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. im Bereich Distribution Support als Juristin tätig. Hier befasste sie sich schwerpunktmäßig mit den länderspezifischen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen rund um den Vertrieb von Luxemburger Fonds. Zuvor war sie für die Auflage von UCITS-Fonds sowie für vertriebsrechtliche Themen auch in Bezug auf alternative Investmentfonds zuständig. Vor ihrem Eintritt bei Hauck & Aufhäuser arbeitete sie bei der Universal-Investment-Luxembourg S.A. im Bereich Legal/Fund Setup.

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