Wandel in der Finanzwelt - MiFID II

Umsetzung und Auswirkungen von MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive) beschäftigen die Finanzbranche und gehören heute bereits zu den beherrschenden Themen. Das Redaktionsteam von FondsTrends hat hierzu mit Frank Oestreich und Oliver Loesdau gesprochen, die als Projektleiter für die Umsetzung von MiFID II bei Hauck & Aufhäuser verantwortlich sind.

Redaktion FondsTrends: MiFID II ist aktuell in aller Munde. Welche Ziele verfolgt der Regulator mit der Aktualisierung der europäischen Finanzmarktrichtlinie?
Oliver Loesdau: Die Finanzmarktkrise hat die Schwächen des europäischen Finanzsystems offen gelegt. Durch MiFID II soll das Finanzsystem europaweit stabiler, sicherer und transparenter werden. Wie in MiFID I geht es auch dieses Mal um den Anlegerschutz, der weiter gestärkt werden soll. Hinzugekommen ist aber auch eine Reihe von Anforderungen, die für mehr Transparenz im Wertpapierhandel sorgen sollen, um die Integrität der Wertpapiermärkte zu stärken. Diese Anforderungen werden in der MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation) geregelt, die zusammen mit MiFID II ein Regulierungsprogramm bildet.

Redaktion FondsTrends: Ab wann sind die Vorschriften anzuwenden und wo steht man aktuell im Gesetzgebungsprozess?
Frank Oestreich: Ursprünglich war geplant, die neuen Vorschriften EU-weit ab dem 3. Januar 2017 anzuwenden. Am 10. Februar 2016 hat die EU-Kommission jedoch mitgeteilt, dass die Anwendung der Richtlinie um ein Jahr verschoben werden soll. Ursachen sind laut Aussage der Kommission die umfangreichen technischen Herausforderungen, die für eine effektive Arbeitsweise von MiFID II bewältigt werden müssen. Neuer Zeitpunkt für das Inkrafttreten ist somit der 3. Januar 2018, wodurch den zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr Zeit gegeben wird, um die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie einzuhalten.

Oliver Loesdau: Kritisch sehen wir, dass in dem Zusammenhang auch die Frist für die Umsetzung der europäischen Vorschriften in nationales Recht um ein Jahr verschoben werden soll. Damit wird die Unsicherheit über die endgültige Ausgestaltung der Vorschriften weiter bestehen bleiben.

Redaktion FondsTrends: Mit welchen Maßnahmen versucht der Gesetzgeber, seine Ziele zu erreichen?
Oliver Loesdau: Der Anlegerschutz soll unter anderem dadurch gestärkt werden, dass es künftig höhere Anforderungen an die Produktentwicklung und den Produktvertrieb gibt. Durch die Festlegung von Zielmärkten je Finanzinstrument soll sichergestellt werden, dass den Kunden nur noch passende Produkte empfohlen werden. Auch müssen künftig alle Telefonate mit Wertpapierbezug, die zu einer Transaktion führen können, aufgezeichnet werden, auch wenn es am Ende nicht zu einer Transaktion kommt. Daneben werden die Preistransparenz-vorschriften verstärkt, so dass dem Kunden vor Abschluss der Transaktion nun alle relevanten Kosten offen gelegt werden müssen – in ihrer kumulativen Wirkung auf die Gesamtrendite des Produkts. Diese Transparenz wird wahrscheinlich nicht ohne Folgen für die Margen der Wertpapierdienstleister bleiben. Das Ziel der Markttransparenz soll dadurch erreicht werden, dass die Marktteilnehmer umfassende Meldevorschriften über Transaktionen und gehaltene Positionen einzuhalten haben.

„MiFID II soll dem europäischen Finanzsystem nicht nur Stabilität gewährleisten, sondern auch Sicherheit und Transparenz für die Anleger mit sich bringen.“

Zitat Oliver Loesdau

Redaktion FondsTrends: Besonders kontrovers wurde das Thema Vertriebsprovisionen diskutiert. Mit welchen Änderungen ist da zu rechnen?
Frank Oestreich: Das stimmt. Dieses Thema hat schon einige Diskussionen erlebt. Zeitweise stand ein de facto Provisionsverbot zur Debatte. Dieser Standpunkt hatte sich aber nicht durchgesetzt. Vertriebsprovisionen sind nach aktuellem Stand weiterhin möglich, wenn für den Kunden damit entsprechende Qualitätsverbesserungen, wie zum Beispiel eine regelmäßige Geeignetheitsprüfung im Rahmen einer Depotüberwachung oder eine systematische Asset Allocation, verbunden sind. Mittlerweile liegen aber auch Forderungen des EU-Parlaments und der Finanzministerien auf dem Tisch, die verlangen, dass z.B. eine Filialstruktur als Qualitätsverbesserung zu werten ist. Das würde bedeuten, dass sich z.B. in Deutschland an dem aktuellen Provisionssystem im Prinzip nichts ändern würde.

Redaktion FondsTrends: In wie fern sind Fondsgesellschaften von diesen Anforderungen betroffen?
Oliver Loesdau: Fondsgesellschaften sind als Unternehmen erst einmal nicht direkt von MiFID betroffen, da sie keine MiFID-regulierte Dienstleistung erbringen, sondern der UCITS Direktive unterliegen. Da der Vertrieb von Investmentfondsanteilen allerdings der MiFID unterliegt, werden auch Fondsgesellschaften reagieren müssen, indem sie den geforderten Produkt-Governance-Prozess unterstützen oder die notwendigen Informationen für die Kostentransparenz liefern. Der Vertrieb wird wahrscheinlich künftig solche Aspekte in die Auswahl seiner Produktpartner einfließen lassen. Es würde uns auch nicht wundern, wenn diese Vorschriften aus MiFID in der nächsten UCITS-Novelle berücksichtigt werden. Alles in allem glauben wir, dass die Fondsbranche für MiFID II besser aufgestellt ist als die Zertifikatebranche.

Redaktion FondsTrends: Welche Auswirkungen ergeben sich für unsere Mandanten, insbesondere für die unabhängigen Vermögensverwalter?
Oliver Loesdau: Die Mandanten einer KAG sind im Regelfall von MiFID II betroffen. Das gilt auch für die unabhängigen Vermögensverwalter. Leichter wird es für diejenigen, die ausschließlich eine Portfolio-Verwaltung anbieten. Hier ist jedoch darauf zu achten, dass Vertriebsprovisionen in einer Portfolio-Verwaltung vollständig an die Kunden weiterzugeben sind. Hier gilt der Grundsatz, genau wie bei der unabhängigen Anlageberatung, dass die Bezahlung ausschließlich durch den Kunden zu erfolgen hat und nicht durch Zahlungen Dritter. Das wird für viele unabhängige Vermögensverwalter sicherlich eine erhebliche Veränderung im Geschäftsmodell darstellen.
Frank Oestreich: Viele der aufwendigeren MiFID II Anforderungen regeln den Bereich der klassischen Anlageberatung. Diese Dienstleistung wird also künftig deutlich kostspieliger. Selbst wenn die zusätzlichen Kosten aufgrund der regulatorischen Anforderungen noch verkraftet werden können, sind mit Spill-over-Effekten zu rechnen.

Redaktion FondsTrends: Was bedeutet das konkret?
Frank Oestreich: Die MiFID II Anforderungen werden nicht ohne Wirkung auf die Margen der Wertpapierdienstleiter bleiben. Vermutlich ist das sogar eine Absicht des Regulators. Diese Firmen werden nun versuchen, den eigenen Margendruck auf ihre Zulieferer weiterzugeben. Die wiederum müssen das dann entsprechend positionieren und ihre Abläufe effizienter gestalten. Dadurch wird am Ende die gesamte Finanzbranche von MiFID betroffen sein, auch wenn direkt nur ein Teil den Anforderungen unterliegt.
Als „Mutter der Europäischen Finanzmarktordnung“ bezeichnet Markus Ferber, CSU-Europaparlamentarier und Verhandlungsführer des EU-Parlaments, die Richtlinie. Vom kleinen Sparer bis hin zu professionellen Börsengeschäften lege die Richtlinie alle Regeln des gesamten europäischen Wertpapier- und Kapitalhandels fest.

Redaktion FondsTrends: Wird der Anleger am Ende von den neuen Regelungen profitieren?
Oliver Loesdau: Für Anleger wird der Effekt zwar nicht so gravierend ausfallen wie in anderen europäischen Ländern, da viele der neuen Anforderungen in Deutschland schon lange gängige Praxis sind. Wir erwarten aber, dass die Produktkomplexität künftig zurückgehen wird, was für die meisten Kunden sicherlich eine positive Entwicklung sein wird. Auch die neuen Preistransparenzvorschriften sind so formuliert, dass es dem Anleger künftig einfacher fallen sollte, die teuren Produkte in seinem Portfolio zu erkennen. Ein Trend zu Dachfondslösungen oder fondsgebundenen Vermögensverwaltungen ist schon zu erwarten, da diese „1-Produkt-Portfolios“ den Banken auch weniger Arbeit machen.

Aktualisierung vom 09. Mai 2016

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Zusammengefasst
  • Höhere Transparenz, Sicherheit und Stabilität
  • Stärkung des europäischen Finanzsystems
  • Rückgang der Produktkomplexität
  • Höhere Anforderungen an Produktentwicklung und -vertrieb
Thema

MiFID

Die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID, Markets in Financial Instruments Directive) harmonisiert die Finanzmärkte innerhalb der EU. Nationale Regelungen für Finanzdienstleistungen, ihre Transparenz und der Anlegerschutz sollen angepasst und erweitert werden. Am 14. Januar 2014 haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission in den Verhandlungen (Trilog) zur Reform der MiFID-Richtlinie abschließend geeinigt. Die Richtlinie ist am 12. Juni 2014 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Am 10.02.2016 teilte die Europäische Kommission mit, dass die Anwendungsfrist für die Richtlinie um ein Jahr verschoben werden soll und die neuen Vorgaben somit erst ab dem 3. Januar 2018 anzuwenden sind. Am 07. April 2016 wurde die erste delegierte Richtlinie von der Kommission veröffentlicht, am 25. April 2016 eine delegierte Verordnung (sog. „Level-2-Maßnahmen“). Weitere Veröffentlichungen werden in den kommenden Monaten erwartet.

Autor

Oliver Loesdau

Oliver Loesdau

Oliver Loesdau ist Projektmanager bei Hauck & Aufhäuser und leitet gemeinsam mit Frank Oestreich das Projekt MiFID II. Er arbeitet seit 2013 für Hauck & Aufhäuser und war in dieser Zeit als Projektmanager u.a. für Projekte in den Bereichen M&A, Regulatorische Erlaubnisverfahren und Kosteneffizienz verantwortlich.

Vor seiner Zeit bei Hauck & Aufhäuser war Herr Loesdau Unternehmensberater bei Roland Berger und hat mit Schwerpunkt im Finanzdienstleistungssektor in den Themen M&A, Kosteneffizienz sowie Reorganisation und Prozesse beraten.

Autor

Frank Oestreich

Frank Oestreich

Frank Oestreich ist Projektmanager bei Hauck & Aufhäuser und leitet gemeinsam mit Oliver Loesdau das Projekt MiFID II. Er arbeitet seit 2014 für Hauck & Aufhäuser und hat in der Zeit mehrere Projekte im regulatorischen, prozessualen und strategischen Umfeld geleitet.

Vor seiner Zeit bei Hauck & Aufhäuser war Herr Oestreich mehrere Jahre bei der Commerzbank als Projektmanager im Privatkundengeschäft tätig.

Seine Schwerpunkte liegen auf Bankprodukte, Asset Management, Business Development, Strategie und Regulatorik. Seit 2014 ist Herr Oestreich Chartered Financial Analyst (CFA).

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